"Waffen sind demnach Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind zur Befolgung der
Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden, wobei ein solcher Einsatz zur Verteidigung der
Rechtsordnung bestimmungsgemäß zur Verletzung oder letztendlich sogar zur Tötung eines
Rechtsbrechers führen kann.
An dieser Wesensbestimmtheit einer Waffe, insbesondere einer Schusswaffe, ändert sich prinzipiell
nichts dadurch, dass Schusswaffen auch zur Jagd oder zum sportlichen Schießen verwendet werden."
Jürgen Brennecke, Ministerialrat a.D.,
Referatsleiter Waffen- und Sprengstoffrecht
Bundesministerium des Inneren 2001
Diese Worte stammen aus der Begründung zu § 8 (Bedürfnis, allgemeine Grundsätze) aus dem Entwurf zum Waffengesetz vom 11. Juli 2002. Dieser Passus wurde aus der Begründung gestrichen, nachdem bei Bekanntwerden es zu einem berechtigten „Aufschrei“ in der Bevölkerung gekommen ist. Der Gesetzesentwurf selbst wurde jedoch nicht geändert. Der besagte Herr Brennecke ist übrigens der maßgebliche Verfasser der letzten Novelle aus dem Jahr 2002 und mittlerweile im Ruhestand.
Alleine an solchen Formulierungen und Denkweisen lässt sich erahnen wie es derzeit um die Freiheitliche Demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik steht. Waffenrecht ist Bürgerrecht. Opportunistische Volksvertreter nutzen jeden Einzelfall, um nach neuen Verboten zu rufen. Dies erscheint besonders nützlich in einer nicht enden wollenden Diskussion um die Bekämpfung des Terrorismus und der diffusen Absicht einen Zusammenhang zwischen legalem Waffenbesitz und Straftaten herzustellen, der nicht existent ist.
Es gibt mittlerweile weltweit genügend empirische Untersuchungen die zum Ergebnis gekommen sind, dass das Recht auf Waffenbesitz keinerlei Auswirkungen auf steigende Kriminalitätszahlen hat.
Gerade in Großbritannien stieg die Zahl der Straftaten nach dem Verbot von Kurzwaffen um 40 % (i.W. vierzig Prozent) an. Nach einer neueren UN-Studie, ist Großbritannien eines der gefährlichsten Länder der zivilisierten Welt.
Sicherlich ist die Einstellung des Einzelnen zu Schusswaffen emotional geprägt. Und selbstverständlich darf man der Auffassung sein, dass dies für einen persönlich abzulehnen ist. Eine solche Ablehnung kann aber nicht die Grundlage für gesetzliche Änderungen oder einer Beschlussfassung sein. Gerade das Waffenrecht ist ein Gradmesser für Demokratie und Liberalität. Es sollte daher jedem, egal wie er zu Schusswaffen steht klar sein, dass die gesetzliche Regelungswut und eine Verbotswelle mittlerweile das politische Tagesgeschehen beherrscht. Der Gang zum Bundesverfassungsgericht scheint nun die politische Welt zu bestimmen. Traurig.
Die politische und staatliche praktizierte Einschränkungswut im Waffenrecht der letzten Jahre hat ihre Entsprechungen auch in vielen anderen Gebieten. Fast unbemerkt und zum Teil auch unvorbelastet durch dramatische Erfahrungen. Aus Obrigkeitsstaat und Diktatur werden auch andere von der Verfassung geschützte Rechte eingeschränkt oder bis zum Äußersten gedehnt. Wer einmal ein Bürgerrecht abschafft, hat auch keine Bedenken dies in anderen Fällen zu tun, die z.B. gerade durch das politische Tagesgeschäft oder aus ideologischen Gründen opportun erscheinen.
Jeder Einzellfall bedeutet eine Abkehr von den demokratischen und liberalen Ideen zu der die Bundesrepublik Deutschland nach den leidvollen Erfahrungen der jüngeren deutschen Geschichte gefunden hat.
Wir möchten mit den nachfolgenden Dokumenten Sie über unsere aktuelle politische Arbeit informieren, bzw, sie per Link auf entsprechende Seiten zu Ihrer Information führen. Gerade diese Thematik wird in der Zukunft weiterhin aktuell bleiben (Waffensteuer, Stadt Stuttgart, usw.) und von uns daher anlassbezogen gepflegt werden. Lassen Sie mich mit einem weiteren Zitat schließen:
"Ein Staat ist nur immer so frei wie sein Waffengesetz."
Gustav Heinemann (1973)
Deutscher Bundespräsident
Positionspapier IPSC.pdf
Positionspapier Waffengesetz.pdf
gutachten waffenbesitzsteuer.pdf
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