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Dienstlich

Behördenmannschaft

Eine dritte Abteilung "Behördenmannschaft" hatte sich aus der Notwendigkeit, mangelhafte oder fehlende dienstliche Schiessausbildung zu kompensieren, 1994 entwickelt.

Sie besteht ausschliesslich aus waffentragenden Beamten und Soldaten.

Auf Grund der gravierenden Änderungen im Waffengesetz, seit der Novellierung 2002, kann das damalige Training nicht mehr praktiziert werden. Heute werden aber Übungen nach dem Sporthandbuch der jeweiligen Verbände geschossen, die den gesetztlichen Bestimmungen entsprechen aber dennoch Fehler oder mangelnde Erfahrungen des oftmals zu geringen Dienstschiessens ausgleichen. Nicht zu vergessen, seit zehn Jahren wird einmal jährlich (im September) der Stuttgarter Behörden-Cup ausgerichtet. Hier messen sich Sonderheiten von Polizei und Militär aus der gesamten Republik "messen". Auch dieser Wettkampf wurde nach der Novellierung des WaffG von 2002 den gesetzlichen Bestimmungen angepasst, verspricht aber dennoch regelmäßig viel Spaß und Spannung.